Wie das mit den Prüfungen in Deinem Studium genau läuft, steht in der Prüfungsordnung. Dort ist festgelegt, wann welche Prüfung zu schreiben ist, wie oft man durchfallen darf, und welche Scheine Du brauchst, um zu einer bestimmten Prüfung anzutreten. Die wichtigste Grundregel ist: Es gilt immer, was die Prüfungsordnung sagt -- egal ob Du irgendwo was anderes gehört hast! Ich habe es nicht gewusst!" oder "Ich habe aber gehört, daß..." zählt nicht. Was ist eine Prüfung, und was ist ein Schein?Wenn Du im Studium eine Klausur schreibst, heisst das noch nicht automatisch, daß es eine "Prüfung im Sinne des Hochschulrechts" ist. Es gibt da nämlich noch die Scheine. Sie sind Vorbedingungen f"ur das Antreten zur Pr"ufung. Ein Schein ist ein mehr oder weniger sorgfältig erstellter Zettel, auf dem Dir bescheinigt wird, daß Du an einer bestimmten Übung, einem Praktikum oder einer Klausur mit Erfolg teilgenommen hast -- und manchmal auch welche Note dabei herausgekommen ist. Diese Scheine werden oft nicht einmal an das Prüfungsamt weitergeleitet, oder irgendwo zentral registriert. Die Note geht auch fast nie ins Vor- oder Hauptdiplom ein. Du musst den Schein jedoch vorzeigen, wenn Du Dich zu einer bestimmten Prüfung anmelden willst. Beispiel: In Physik lassen sie Dich erst die Vordiplomsprüfung machen, wenn Du das Anfängerpraktikum geschafft hast. Ob aber mit Glanz und Gloria, oder nur gerade so, wirkt sich auf die Vordiplomsnote nicht aus (Auf deinen Ruf beim Praktikumsleiter aber schon...) PrüfungsanmeldungDiplom und Bachelor/Master: Für alle Prüfungen muss man sich beim Prüfungsamt (also nicht Scheinklausuren o.Ä.) anmelden. Dort werden auch deine Noten gesammelt. Zusätzlich dazu muss man sich bei einigen Prüfungen (insbesondere bei mündlichen) noch im eigenen Fachbereich -- oder direkt beim Prüfer -- anmelden. Wann das der Fall ist, sagt es Dir deine Fachschaft. Für die Anmeldung von Prüfungen gibt es Fristen! Oft muß man sich schon sehr lange vor der Prüfung anmelden. Die Anmeldebögen findest Du unter: http://www.uni-stuttgart.de/pruefungsamt/ Das Prüfungsamt befindet sich auf dem Campus Vaihingen (Pfaffenwaldring 57). Aus Stadtmitte muss man aber nicht extra anreisen, um die Bögen abzugeben. Es genügt die Bögen in den Briefkasten vor dem Studiensekretariat einzuwerfen (Keplerstraße 7). Bestimmte Prüfungen mußt Du zusätzlich auch innerhalb bestimmter Semesterfristen machen -- z.B. Orientierungsprüfung und Vordiplomsprüfungen. LehramtEuch kennt das Prüfungsamt überhaupt nicht (zumindest solange das Lehramt noch nicht auf Bachelor/Master umgestellt ist). Ihr müsst Euch für Prüfungen zumeist direkt beim Dozenten anmelden. Rücktritt und KrankheitWenn Du merkst, daß Dir eine Prüfung zu viel wird, kannst Du zurücktreten. Allerdings geht das ohne ärztliches Attest nur bis zu einer gewissen Frist vor der Prüfung (siehe Prüfungsordnung). Solltest Du später zurücktreten, brauchst Du ein Attest vom Arzt oder eine Sondergenehmigung (wie der Name schon andeutet -- Du solltest eine gute Begründung dafür haben...) des Pruefungsausschuß (-Vorsitzenden). Das Attest vom Arzt brauchst Du auch immer, wenn Du an einer Prüfung aus gesundheitlichen Gründen nicht teilnehmen konntest. Du musst dann das Attest zeitnah zur verpassten Prüfung vorlegen und i.d.R. zum nächst möglichen Termin nachschreiben (d.h. zum nächsten angebotenen Termin). Falls Du da verhindert bist, musst Du das rechtzeitig vorher mit dem zuständigen Pruefungsausschuß-Vorsitzenden besprechen. Wenn Du dich krank fühlst, solltest Du immer ein Attest besorgen, und die Prüfung nicht schreiben. Das gilt insbesondere für Wiederholungsprüfungen. Wenn Du mal die "Fünf" hast, hilft es Dir normalerweise nichts, krank gewesen zu sein. Angetreten ist angetreten. Durchgefallen...Traurig, aber wahr. Das passiert... Wenn es Dich mal erwischt, laß den Kopf nicht hängen. Es hat schon viele andere vor Dir erwischt -- und die haben mittlerweile auch ihr Diplom. Um Dich auf die Wiederholungsprüfung richtig vorzubereiten, solltest Du unbedingt analysieren, warum es beim ersten Mal nicht geklappt hat.
NotfälleWenn Du -- aus welchem Grund auch immer -- eine Bedingung der Prüfungsordnung nicht eingehalten hast, oder wenn Du zweimal durch dieselbe Prüfung gefallen bist, wende Dich unbedingt an Deine Fachschaft. Es gibt oft noch einen Ausweg. Die Erfahrung zeigt, dass man sich da unbedingt von der Fachschaft oder der FaVeVe helfen lassen sollte. Alleine hat man sehr viel schlechtere Chance Die Zentrale Studienberatung bietet außerdem Einzel- und Kleingruppenberatungen zum Thema "Verlust des Prüfungsanspruchs in einer Ingenieurwissenschaft" an. Termine und Ansprechpartner hier. Prüfungsangst - oder Keine Panik!Ein bisschen Bammel vor der Prüfung ist OK. Wenn man zu entspannt drangeht, wird man schnell nachlässig. Mehr als ein bisschen Bammel sollte es aber nicht sein. So bedrohlich eine Prüfung auch erscheint -- es haben schon Hunderte vor einem geschafft. Und die können auch nicht alle schlauer gewesen sein. Ausserdem darf man ja nochmal, wenn es nicht geklappt hat. Wenn Du so starke Prüfungsangst hast, dass es deine Leistungen beeinträchtigt, vereinbare einen Termin mit dem psychologischen Berater des Studentenwerks Stuttgart (www.studentenwerk-stuttgart.de). |
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