Studiengebühren

Im Sommersemester 07 war es das erste Mal soweit: Mit der Rückmeldung wurden 500€ Studiengebühren fällig, die von nun an jedes Semester an die Uni zu zahlen sind. Trotz langem und intensiven Kampf konnten die Studiengebühren nicht verhindert werden. Wir wollen Euch kurz darstellen, was an unserer Uni mit dem Geld passiert.

Aus dem zentralen Topf sollen fakultätsübergreifende, möglichst innovative Lehrprojekte finanziert werden (u.a. ein Lehrpreis, längere Öffnungszeiten für die Bibliothek, neue Bücher für die Bibliothek, ...). Über die Mittelvergabe entscheidet der Senatsausschuss Lehre.

Der dezentrale Topf geht an die einzelnen Studiengänge. Hieraus sollen studiengangsspezifische Dinge wie z.B. Tutorien, bessere Laborausstattungen u.ä. finanziert werden. Über die Mittelvergabe entscheiden die jeweiligen Studienkommissionen. In den Entscheidungsgremien sitzen natürlich auch studentische Vertreter, die auch schon den einen oder anderen dubiosen Antrag abwehren konnten.

Nicht jeder Student muss Gebühren zahlen, es gibt einige Ausnahmen. Befreit werden können

  • Studierende, die gleichzeitig an einer anderen Hochschule eingeschrieben sind und dort die Gebühren entrichten müssen (z.B. Künstlerisches Lehramt). Die Gebührenpflicht richtet sich nach dem Schwerpunkt des Lehrangebotes.
  • Studierende, die sich in einem im Studienplan vorgesehen Praktikumssemester befinden (derzeit nur Lehramt)
  • Studierende, die ein Kind (bis zur Vollendung des 8. Lebensjahres) erziehen und pflegen; für die Befreiung ist die Elternschaft bzw. Vormundschaft zum Kind und die häusliche Lebensgemeinschaft mit dem Kind notwendig.
  • Studierende, die zwei oder mehrere Geschwister haben, die Studiengebühren für ein Hochschulstudium zahlen oder mindestens 6 Semester bezahlt haben.
  • Studierende, die eine erheblich studienerschwerende Behinderung haben.
  • Ausländische Studierende, die aufgrund von (Hochschul-) Vereinbarungen von der Gebührenpflicht befreit sind (insbesondere Austausch-/Programmstudierende).
Weitere Informationen gibt es hier:
Abteilung Allgemeine Studienangelegenheiten
Geschwister-Scholl-Str. 24 C
70174 Stuttgart

Außerdem gibt es eine Befreiung von Schülern und Studenten, die besonders gute Leistungen erbracht haben. Die Details kann man auf den Seiten der Uni Stuttgart nachlesen: Begabtenbefreiung

Wer sich in Sachen Studiengebühren engagieren will, kann dies im Arbeitskreis Studiengebühren und Entgelte (AKSE) der FaVeVe oder in der Studienkomission des eigenen Studiengangs tun.

 

 

Desweiteren möchten wir an dieser Stelle auch auf den Bund der Studiengebührenzahler hinweisen, der zugleich Verbraucherschutz und Interessenvertretung ist.