BAföG-Reform

Zum Wintersemester 2022/23 wurde das BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz) reformiert. Aber was ändert sich genau?

1) Erhöhung des Förderungshöchstsatzes von 861 € auf 934 € → eine Steigerung von über 8%
2) Erhöhung der Bedarfssätze um 5,75%
3) Steigerung des Wohnkostenzuschlags für außerhalb des Elternhauses lebende Studierende von 325€ auf 360€ → Steigerung von knapp 11%
4) Erhöhung der Einkommensfreigrenze der Eltern von 2.000 € auf 2.417 € → eine Steigerung von 20,75%
5) Erhöhung des Vermögensfreibetrags: von 8.200 € auf 15.000 € (bis 29 Jahre) bzw. auf 45.000 € (ab 30 Jahre)
6) Anhebung der Altersgrenze bei Beginn des geförderten Ausbildungsabschnittes: früher 30 Jahre, nun 45 Jahre
7) Vereinfachung der digitalen Antragstellung: Nun reicht die Einrichtung eines Nutzendenkontos
8) Ermöglichung der Förderung einjähriger, in sich abgeschlossener Studiengänge auch in Drittstaaten
9) Regelung, dass in Krisensituationen die Förderungshöchstdauer durch die Bundesregierung angepasst werden kann