Studiengebühren: Neue Befreiungsregel

Es gibt eine gute
Nachricht für Studierende mit mindestens zwei Geschwistern, denn die Regelungen
zur Befreiung von den Studiengebühren haben sich geändert.

Unjuristische
Zusammenfassung:
Familien mit mindestens drei Kindern können sich in
Baden-Württember einen Teil der Studiengebühren sparen.
Die Neuregelung
gilt ab Sommersemester 2009, der Antrag muss bis zum jeweiligen Vorlesungsbeginn
gestellt sein.
BITTE NICHT VERGESSEN: Zahlt zunächst eure
Studiengebühren!

Die Uni sagt dazu:
"Wer wegen der Rückmeldung
jetzt schon bezahlt (bezahlen muss) und den Antrag erst im Nachhinein stellen
kann, bekommt selbstverständlich bei Befreiung den gezahlten Betrag
erstattet."

Die Seite der Uni Stuttgart zum Thema
Gebührenbefreiung:

nhttp://www.uni-stuttgart.de/studieren/service/admin/studiengebuehren/#befreiung

Dort findet Ihr auch das Antragsformular.

Den Wortlaut der
Gesetztesänderung findet ihr
unter

nhttp://mwk.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/pdf/gesetze/Hochschulreform/ZHFRUG_G
Bl-2008_S._435-462.pdf
Hier auf Seite 458.